Source: https://cd.union-investment.de/anwendungen/Printmedien/barrierefreiheit-in-printmedien
Im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) wurden die Vorgaben für Digitalmedien angepasst, dies führte zu visuellen Veränderungen. Trotz fehlender gesetzlicher Vorgaben für Printmedien orientieren wir uns zukünftig so weit wie möglich an den folgenden grafischen Optimierungen der Digitalmedien.
* Hinweis: : * Trotz der in den Printmedien-Vorlagen vorgenommenen Anpassungen sind für die Erstellung barrierefreier PDFs weitere Anforderungen umzusetzen. Die Einhaltung dieser Anforderungen und damit die Verantwortung für Barrierefreiheit liegt bei dem jeweiligen Anwender.
Grundlagen
Mindestkontrastverhältnisse
Schriftgrößen
Optimierung der Printmedien
Allgemein gültige Kriterien zur Erstellung barrierefreier Dokumente, abgleitet aus den Vorgaben für Digitalmedien.
Die Medien von Union Investment erfüllen die WCAG-Konformitätsstufe AA. Diese gibt je nach Größe und Funktion von Text und Grafik folgende Mindestkontrastverhältnisse vor.
Hinweis: Um das Kontrastverhältnis zweier Farben zueinander zu prüfen, gibt es eine Vielzahl geeigneter Anwendungen, z. B. den Colour Contrast Analyser.
Großer Text
sind alle Texte mit einer Schriftgröße ≥ 18 pt in den Schriftschnitten „Regular“ oder ≥ 14 pt im Schriftschnitt „Bold“.
Ein Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund von 3,0 : 1 muss erreicht werden.
Kleiner Text
sind alle Texte mit einer Schriftgröße < 18 pt, Schriftschnitt „Regular“.
Ein Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund von 4,5 : 1 muss erreicht werden.
Bei der Berechnung von Schriftgrößen kommt es zu unterschiedlichen Werten.
Größenangaben werden in Digitalmedien in der Maßeinheit Pixel (px) angegeben. Bei Printmedien wird die Maßeinheit Punkt (pt) verwendet. Dadurch kommt es zu unterschiedlichen Zahlenwerten, welche jedoch dieselbe Größe im jeweiligen Medium beschreiben.
Übersicht der grafischen Anpassungen, die von den Digitalmedien auf die Printmedien-Vorlagen übertragen wurden.
Damit der Kontrast zwischen Text und Bildhintergrund ausreichend groß ist, wird für die Markenform eine halbtransparente Fläche mit einer Deckkraft von mindestens 80 % eingesetzt. Bei grünem Text ist der Kontrast zusätzlich im Einzelfall zu prüfen.
Das UI-Logo wird auf hellen Untergründen immer in UI-Blau auf dunklen Untergründen immer in Weiß eingesetzt. Zusätzlich lassen sich die in den Vorlagen integrierten Aufheller und Abdunkler hinter dem Logo für eine optimale Sichtbarkeit verwenden.
Um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten, darf UI-Grün zukünftig nur noch für große Texte (Bold ≥ 14 pt oder Regular ≥ 18 pt) eingesetzt werden.
Für einen ausreichend hohen Kontrast wurden die Farben der grünen und blauen Störer angepasst. Für grüne Störer verwenden wir zukünftig UI-Grün500 und weißer Schrift. Für blaue Störer verwenden wir Hellblau600 und weiße Schrift.
Beachten Sie hierzu das Kapitel Störer .
Links müssen sich neben der Farbe auch durch ein weiteres visuelles Merkmal vom Fließtext abheben. Bei Union Investment verwenden wir unabhängig vom Medium und Schriftschnitt Unterstreichungen und die Farbe UI-Blau .
Da eine farbliche Hervorhebung als alleiniges Differenzierungsmerkmal nicht ausreichend ist, nutzen wir textliche Aufzählungen (ABC usw.), um einen Zusammenhang zwischen Legende und Diagrammwert herzustellen.
Zur besseren Abgrenzung der Farben zueinander verwenden wir entweder einen Abstand oder eine Trennlinie .
Beachten Sie hierzu die Grafikelemente .
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