Source: https://cd.union-investment.de/grundlagen/Basiselemente/Soundlogo
Ein Markenauftritt umfasst mehr als nur visuelle Elemente: Mit Hilfe einer charakteristischen akustischen Kennung lässt sich die Wiedererkennbarkeit einer Marke auch in Medien gewährleisten, in denen der Einsatz von UI-Logo, Farbklang und Markenform nicht möglich ist. Dies umfasst das Soundlogo, die daraus abgeleitete Markenmusik sowie die Markenstimme .
Bitte beachten
Generell gelten die Barrierefreiheits-richtlinien für Bewegtbild und Animationen auch für das Soundlogo und die gesprochene Wortmarke und/oder Claim.
Einsatzmöglichkeiten
Soundlogo
Markenmusik
Barrierefreiheit
Markenstimme
Downloads
Zum Corporate Sound gehören das Soundlogo, die Markenmusik sowie die Markenstimme. Unser Corporate Sound besitzt für uns einen hohen Stellenwert: Er erhöht die emotionale Wahrnehmbarkeit unserer Marke überall dort, wo wir akustisch kommunizieren. Mögliche Einsatzzwecke sind zum Beispiel Filme, TV-Spots und Veranstaltungen oder auch unsere Telefonwarteschleife.
Das Soundlogo ist die akustische Kennung der Marke und somit das Äquivalent zum visuellen Logo. Die Markenmusik ist ein zweiminütiges Musikstück, das auf dem Soundlogo aufbaut und zur Untermalung eingesetzt werden kann. Die Markenstimme spiegelt durch ihre Sprechweise die Werte von Union Investment akustisch wider.
Das Soundlogo übersetzt die Markenwerte von Union Investment in ein charakteristisches Klangelement. Es ist eindeutiger Absender der Marke, übernimmt also auf akustischer Ebene die markenprägende Funktion des visuellen Logos. Es wird in Ton- oder Videoproduktionen eingesetzt und steht je nach gewünschtem inhaltlichen Aufbau am Anfang und/oder Ende.
Das Soundlogo ist verpflichtend bei jedem selbstproduzierten Film mit UI-Logo einzusetzen, außer es gibt zwingende Gründe, die dagegensprechen.
Das Soundlogo liegt in zwei Längen vor. Sie sind bezüglich ihrer Klangfarbe und Melodie identisch und unterscheiden sich lediglich im Tempo und der Länge des Aushalls am Ende.
Die kurze Version ist für zeitlich begrenzte Anwendungen wie TV-Spots gedacht.
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Bei zeitunkritsichen Anwendungen wie Online-Videos, Musik auf Veranstaltungen oder Telefonwarteschleifen sollte die lange Version des Soundlogos eingesetzt werden.
Die eingesetzte Musik und das Soundlogo sollten klar voneinander unterscheidbar sein: So ermöglicht das Soundlogo die bestmögliche Absenderkennung und unerwünschte akustische Unstimmigkeiten durch überlappende Elemente werden vermieden.
Vor dem Einsatz des Soundlogos sollte die Spotmusik enden oder ausgeblendet werden und eine Pause von 0,5 Sekunden eingehalten werden.
Bei sehr ruhiger, atmosphärischer Musik kann auch eine Überblendung (Cross-Fade) zwischen Musikstück und Soundlogo eingesetzt werden. Hierbei überschneiden sich das Ausblenden der Musik mit dem Einblenden des Soundlogos.
Gleiches gilt für den Einsatz der Markenmusik: Hier darf die Überblendung (Cross-Fade) im Ausklang des Schlussakkords passieren.
Beispielhafte Kombination von gesprochener Wortmarke, Soundlogo und gesprochenem Claim
Es ist zu beachten, dass nur die gesprochene Wortmarke „Union Investment“ und/oder der Claim parallel zum Soundlogo eingespielt werden dürfen.
Zeitversetzte Kombination
Empfohlen wird jedoch, dass die gesprochene Wortmarke oder der Claim leicht zeitversetzt zum Soundlogo startet. Dadurch bleibt eine eindeutige Erkennbarkeit der Elemente gewährleistet.
Die Union Investment Markenmusik ist die Ausgestaltung des Corporate Sounds in Form eines zweiminütigen Musikstücks. Diese kann für alle auditiven oder audiovisuellen Anwendungen, wie TV-Spots, Filme oder Veranstaltungen eingesetzt werden. Sie darf je nach Anforderung beliebig editiert, geschnitten, in Dauerschleife gespielt und auch in Ausschnitten verwendet werden.
Die Markenmusik steht in zwei Versionen zur Verfügung – einmal ohne und einmal mit einer dezenter Gesangsuntermalung. Je nach kommunikativem Anlass kann frei zwischen diesen Versionen gewählt werden.
Das Soundlogo-Leitmotiv bildet den Hauptwiedererkennungsanker unseres Corporate Sounds. Wenn externe Komponisten und Musikproduzenten mit Vertonungen beauftragt werden, sollten sie das Leitmotiv in ihre Musikstücke integrieren.
Über professionelle Musikstudios kann die Markenmusik anwendungsspezifisch neu arrangiert und interpretiert werden. Dies kann für die Begleitmusik von speziellen Kommunikationsmedien notwendig sein, zum Beispiel für Erklärfilme. Aber auch für saisonale Anlässen wie zum Beispiel Weihnachten. Dabei muss stets die musikalische Basis der Markenmusik aufgegriffen und wiedererkennbar eingebunden werden. Folgende musikalische Gestaltungsmittel können dabei aufgegriffen werden:
Genre: Das Musikgenre ist prinzipiell frei wählbar. Es sollte auf den Zweck der Anwendung und die Story des jeweiligen Mediums abgestimmt sein. Extreme Musikstile wie Hard Rock, Heavy Metal oder Techno passen nicht zu Union Investment und sind nicht erwünscht.
Instrumentierung: Die Instrumentenauswahl ist dem Musikstudio freigestellt. Es ist jedoch wünschenswert, die verwendeten Instrumente und Klänge aus der Markenmusik in das neue Arrangement einfließen zu lassen. Das Piano ist hierbei besonders stilprägend. Warme Streichinstrumente und sanfte Synthesizer unterstreichen ebenfalls die Markenpersönlichkeit.
Harmonik: Die charakteristische Akkordfolge ist ein zentrales Element der Markenmusik. In neuen Arrangements kann die Akkordstruktur komplett oder teilweise zitiert werden. Dies ist aber nicht zwingend notwendig.
Leitmotiv: Damit neue Arrangements der Markenmusik wiedererkannt werden, soll das einprägsame Leitmotiv in angemessener Häufigkeit in die neue Produktion eingewoben werden.
Rhythmik: Die Rhythmik ist frei wählbar. Wenn es sich stimmig integrieren lässt, können der Breakbeat oder das Schlagmuster der Gitarre aus der Markenmusik aufgegriffen werden.
Tempo: Das Tempo darf das Musikstudio frei bestimmen. Das Tempo sollte dabei stets auf das Musikgenre abgestimmt sein.
Dynamik: Die Dynamik ist frei bestimmbar. Ein zu großer Unterschied zwischen leisen und lauten Stellen wird nicht empfohlen.
Generell gelten die Richtlinien für Bewegtbild und Animationen auch für das Soundlogo, die gesprochene Wortmarke und/oder Claim und die Markenmusik. Nutzer sollten die Möglichkeit haben, den Ton auszuschalten oder die Lautstärke anzupassen, um eine Überlastung durch unerwünschte Geräusche zu vermeiden. Zudem sollte für eine barrierefreie Zugänglichkeit der gesprochene Claim mit einer schriftlichen Version (Alternative), z. B. als Transkript, Alternativtext oder Untertitel, angeboten werden.
WAV 24-Bit-Dateien – 48 kHz
Diese Dateien unterstützen das professionelle digitale Audioformat, das vor allem in Videoanwendungen und Audiobearbeitungsstationen verwendet wird. Diese Dateien eignen sich für die Video- und Postproduktionsbearbeitung ohne Qualitätsverlust. Sie eignen sich nicht für Präsentationen oder die Aufnahme von Audio-CDs.
WAV 16-Bit-Dateien – 44,1 kHz
Diese Dateien ermöglichen die einfache Integration von Daten in PowerPoint-Präsentationen, PDFs usw. und sind auch ideal für die Erstellung von Audio-CDs. Dateien in diesem Format entsprechen den aktuellen allgemeinen Standards für Audio-Software/Hardware. Die höher auflösenden 24-Bit/48-kHz-Dateien eignen sich jedoch besser für professionell zu bearbeitendes Audiomaterial.
MP3-Dateien
MP3-Dateien sind komprimierte Sounddateien, die am besten für interne Zwecke verwendet werden. Sie sind klein und können einfach per E-Mail verschickt werden. Sie können auch in Präsentationen eingefügt werden.
M4A-Dateien
Die M4A-Datei wird als Nachfolger des MP3 Formats gesehen, da sie dem MP3 ähnelt aber Audio mit derselben Qualität und Bitrate zu einer kleineren Dateigröße komprimieren kann. M4A-Audiodateien sind jedoch (noch) weniger kompatibel als MP3-Dateien. Sie werden primär auf dem PC, iPod, iTunes und anderen Apple-Geräten verwendet.
Union Investment hat die Nutzungsrechte am Soundlogo und der Markenmusik für alle Medien zeitlich und räumlich uneingeschränkt erworben. Generell aber sind die GEMA-Rechte der öffentlichen Aufführung in diesem Zusammenhang von der Rechteübertragung ausgeschlossen.
Bei jeglicher Nutzung desSoundlogos oder der Markenmusik für Radio-/TV- und Kinospots müssen folgende GEMA-Angaben an die betreuende Agentur gemeldet werden. Gesonderte Gebühren werden aber nicht erhoben, da die Mediakosten diese Gebühren bereits beinhalten.
Beim Einsatz in Online Medien entfällt beim Soundlogo und der Markenmusik die GEMA-Pflicht.
Für die Nutzung in Telefonanlagen müssen GEMA Gebühren direkt an die GEMA abgeführt werden. Diese berechnen sich anhand der zur Verfügung stehenden Amtsleitungen: https://www.gema.de/
Union Investment Soundlogo
Titel: Union Investment Soundlogo
GEMA-Datenbankwerknummer: 24087188
Komponisten: Johannes Lehniger (GEMA: 141515) Holger Schuhmann (GEMA: 812805) Alexander Wodrich (GEMA: 913908)
Union Investment Markenmusik
Titel: Union Investment Brand Music
GEMA-Datenbankwerknummer: 24087189
Anstatt eines einzigen, festgelegten Sprechers hat Union Investment eine Markensprechweise . Diese leitet sich aus den Grundwerten der Marke ab und ermöglicht eine einheitliche Wirkung bei hoher Flexibilität in der Sprecherauswahl.
Wer für Union Investment spricht, ist nahbar und kompetent zugleich. Die Stimme drückt aus, dass man sein Gegenüber versteht und dessen Bedarf erkennt. So kann man angemessen darauf reagieren und handeln.
Die Stimme hat also zwei Funktionen: Kompetenz – Sie zeigt Perspektiven auf, schafft Orientierung. Kontakt – Sie geht aktiv auf ihr Gegenüber zu, beweist Wertschätzung.
Aus Nahbarkeit und Kompetenz entstehen Vertrauen und Glaubwürdigkeit.
Sprachstil
Klang
Tempo
Melodie
Lautstärke
• warm und präsent • weder künstlich noch glatt
Die Stimme drückt zweierlei aus: Kompetenz und Nahbarkeit. Kompetenz zeigt sich klanglich in Wohlspannung, d.h. in einer ausbalancierten Präsenz, die in einem Moment ihr Gegenüber wahrnimmt und im nächsten professionell handelt. Nahbarkeit wird hörbar in einem warmen Klang. Der Klang sollte natürlich entstehen und nicht durch Knarren oder Hauchen künstlich erzeugt werden. Persönliche Eigenheiten dürfen durchscheinen. Sie müssen nicht komplett abgeschliffen sein, wie es manchmal bei professionellen Sprecherinnen und Sprechern der Fall ist.
• zügig • strukturiert
Das innere Tempo ist hoch. Man spricht zügig, ohne zu hetzen. Es wird verständlich gesprochen, indem man Sätze strukturiert, wichtige Worte dehnt, weniger wichtige rafft und so Sinn erzeugt. Tempovariationen sind willkommen, wenn sie den Denkvorgang unterstützen.
• feststellend und aufgeräumt • hell und zugewandt
Die Aussagen sind klar und die Sätze werden tendeziell nach unten abgeschlossen. Man begegnet seinem Gegenüber freundlich und zugewandt, ist innerlich aufgeräumt und geht vorbehaltlos auf ihn zu. Die Sprechmelodie bewegt sich im mittleren Spektrum mit hellen Anteilen.
• ausgewogen • bestimmt
Es wird, wie man es gewohnt ist, auf Zimmerlautstärke gesprochen. Ausgewogen (weder zu leise, noch zu laut) und dabei aktiv und bestimmt. Bestimmt bedeutet nicht, dass man autoritär auftritt und sein Gegenüber in eine Richtung drängt. Man kann ihm vielmehr Orientierung geben, indem man sparsam und an den richtigen Stellen Akzente setzt. So verleiht man seinen Aussagen Sinn.
Union Investment wird deutsch ausgesprochen. Die Betonung liegt auf „vest“.
Das folgende Profil gibt – zusammen mit der Markensprechweise – eine Richtlinie vor.
Sollten Sie eine Nutzungsrechte-Bescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei Union Investment.
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