Source: https://cd.union-investment.de/grundlagen/Basiselemente/Logo
Das Logo von Union Investment (UI-Logo) ist das zentrale visuelle Element der Marke und steht unverkennbar für ihre Werte und Leistungen. Es wird immer eingesetzt, um den Absender in der Kommunikation klar zu kennzeichnen.
Bitte beachten
Im Rahmen der Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinien sollte auf die Lesbarkeit des Logos geachtet werden.
Anwendungsbeispiele
Farbigkeit
Platzierung
Logo-Label
Größenverhältnisse
Schutzzone
Barrierefreiheit
Animation des Logos
Bildmarke als Bildmaske
Logo Genossenschaftliche FinanzGruppe
Partnerlogos
Downloads
Das Logo gibt es in zwei Varianten: in UI-Blau oder in Weiß. Achten Sie bei der Verwendung darauf, dass es einen hohen Kontrast zum Hintergrund besitzt. Für Sonderanwendungen stehen Ihnen zudem Varianten in Schwarz und Silber zur Verfügung.
Das Logo wird idealerweise in den vier Eckenregionen eines Medienformats platziert.
Die Gestaltung eines Mediums kann auch eine alternative Positionen erfordern, um das Logo optimal darstellen zu können. Bitte achten Sie darauf, dass das Logo eine prominente Wirkung und eine klare Absenderrolle hat.
Der alleinige Einsatz der Bildmarke ist nur in begründbaren Ausnahmefällen erlaubt: zum Beispiel bei kleinformatigen Anwendungen, bei denen die Schrift schlecht lesbar wäre, sowie bei Sonderanwendungen und -formaten. Wenn Sie die Bildmarke alleine einsetzen möchten, wenden Sie sich bitte zur Abstimmung stets an unser Corporate Design-Team .
Um mehr Fokus auf das UI-Logo zu lenken, ist der Einsatz eines Logo-Labels möglich. Es hilft innerhalb komplexer Layouts oder auf unruhigen Bildhintergründen, Union Investment klar und prominent als Absender in Szene zu setzen.
Das UI-Logo wird zentriert innerhalb einer kleinen Markenform platziert. Es sollte zu allen Seiten einen optisch ähnlich großen Abstand einhalten. Der Schutzraum sollte nicht unterschritten werden.
Das Logo-Label dient auch Anwendungen, bei denen es aus Platzgründen schwierig ist, die Markenform und das UI-Logo einzusetzen.
Die Größe des Logos können Sie frei wählen, es sollte jedoch in einem zum Medium angemessenen Verhältnis stehen und gut erkennbar sein. Vorlagen für unterschiedliche Formate und Anwendungen erleichtern Ihnen die Arbeit und gewährleisten eine konsistente Gestaltung.
Schutzzone 1x = ½ Korpushöhe.
Achten Sie auf eine das Logo umlaufende Schutzzone, in der keine weiteren Elemente platziert werden – durch diese kommt das Logo bestmöglich zur Geltung. Die Größe der Schutzzone entspricht der halben Höhe der Bildmarke.
Das Logo als solches unterliegt nicht direkt den Richtlinien zur Barrierefreiheit, da es nicht primär für die Kommunikation von nutzerorientierten Informationen gedacht ist. Dennoch gilt es zu beachten, dass bei der Verwendung des Logo mit Wort-/Bildmarke, der Textanteil “Union Investment” oft der einzige, lesbare Hinweis auf den Absender ist. Daher ist es durchaus sinnvoll, dass es keine Barriere für Nutzer mit Einschränkungen darstellt. Achten Sie daher auf genug Kontrast (3:1) zum Hintergrund und eine gute Lesbarkeit. Hinterlegen Sie, wenn nötig, das Logo mit einem Aufheller und Abdunkler für eine optimale Sichtbarkeit. Wird das Logo als Bild eingebettet, sollte es auch einen Alternativtext erhalten.
Das UI-Logo eignet sich sehr gut für eine animierte Darstellung.
Je nach Kommunikationsanlass kann es sich stärker in Szene setzen oder dezenter auftreten. Bei einer Kombination mit dem UI-Soundlogo ist auf einen optimalen Einklang zu achten.
Bei den gezeigten Logoanimationen handelt es sich um beispielhafte Animationen, welche als offene Daten im Download zur Verfügungen stehen.
Für die Erstellung weiterer Logoanimationen gilt es den definierten Animationsstil zu verwenden.
Die Bildmarke kann auch als Bildmaske prominent auf der Bildebene eingesetzt werden.
InDesign
Die umliegende Fläche wird durch die Bildmarkenform ausgespart. Angewendet wird im Programm Adobe InDesign anschließend der Effekt: „Abgeflachte Kante und Relief“, Technik: hart meißeln, Richtung: nach unten.
Wann und wie Sie das FG-Logo verwenden:
Beim Einsatz innerhalb der Unternehmensgruppe tragen Materialien von Union Investment auch das FG-Logo. Dieses können Sie in jeder der vier Ecken eines Medienformats platzieren. Steht es auf einer Höhe mit dem UI-Logo, so ist eine horizontale Zentrierung ebenso möglich, wie die Ausrichtung unten oder oben an der Wortmarke.
Achten Sie jedoch darauf, dass das UI-Logo stets als Hauptabsender wahrnehmbar ist. Dies erreichen Sie unter anderem durch einen Größenunterschied: Wählen Sie für das FG-Logo eine Höhe zwischen 1/3 und 1/2 des UI-Logos. Beachten Sie hierbei die Mindesthöhe des FG-Logos von 4 mm.
Achten Sie bei Bewegtbildinhalten und Animationen zudem darauf, dass das UI-Logo stets vor dem FG-Logo erscheint.
Wann Sie auf das FG-Logo verzichten:
Das FG-Logo wird nicht verwendet
Farbiges Logo mit blauem Schriftzug auf weißem/hellem (Bild-)Hintergrund
Farbiges Logo mit weißem Schriftzug auf UI-Blau/dunklem (Bild-)Hintergrund
Graustufen-Logo auf weißem/hellem (Bild-)Hintergrund (1c-, 2c-Umsetzung)
Graustufen-Logo mit weißem Schriftzug auf dunklem (Bild-)Hintergrund (1c-, 2c-Umsetzung)
Schwarzes Logo auf weißem Hintergrund (Schwarz-Weiß-Umsetzung)
Weitere Hinweise im Handbuch: „Die Gestaltungsrichtlinien für das Erscheinungsbild der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken“, Stand März 2013.
Steht das UI-Logo auf einer Höhe mit den Partnerlogos, so richten Sie diese mittig zueinander aus. Alternativ ist auch die Ausrichtung unten oder oben an der Wortmarke möglich.
Wann Sie das UI-Logo prominenter als Partnerlogos einsetzen:
Im Regelfall verwenden Sie das UI-Logo prominenter als Partnerlogos – denn dadurch wird Union Investment als Absender der Kommunikation klar erkennbar. Sie erreichen die Gewichtung sowohl durch einen Größenunterschied, als auch durch die Reihenfolge der Platzierung.
Wann Sie das UI-Logo gleichgewichtig mit Partnerlogos einsetzen:
Falls es rechtliche Gründe gibt, können Partnerlogos auch gleichgewichtig zum UI-Logo eingesetzt werden. Die „rechtlichen Gründe“ müssen für das betroffene Medium belegt werden können.
Hinweis zum Logo: Die Union Asset Management Holding AG ist Inhaberin des Markenzeichens (Nr. 30 2020 100 388), das wir Ihnen zur Verfügung stellen. Die Verwendung des Union Investment-Logos ist nur in unveränderter Form und für die Zwecke der Union Investment Gruppe zulässig. Eine andere Verwendung oder eine Weiterleitung an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässig.
Sie haben Fragen zum Logoeinsatz oder anderen Punkten unseres Corporate Designs? Gerne hilft Ihnen unser Corporate Design-Team weiter.
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken ist Inhaber des Markenzeichens der Volksbanken und Raiffeisenbanken (Nr. 30306416), das Bestandteil des hier zur Verfügung gestellten Finanzgruppen-Logos ist. Die Verwendung des Finanzgruppen-Logos ist nur in unveränderter Form und für die Zwecke der Union Investment zulässig. Eine anderweitige Verwendung oder eine Weiterleitung an Dritte - mit Ausnahme der Weiterleitung an Dienstleister für den Zweck der Erfüllung eines Auftrages der Union Investment - ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des BVR zulässig.
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